Bonusheft

also nicht vergessen!

Das Bonusheft ...

...  ist unbezahlbar für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne, gleichzeitig spart es bares Geld, sollte in Zukunft Zahnersatz nötig sein

...  enthält die Dokumentation Ihrer jährlichen Vorsorgeuntersuchung (von der Krankenkasse werden 2 Kontrollen pro Jahr übernommen)

...  dient den gesetzlichen Krankenkassen als Nachweis, dass Sie regelmäßig (d.h. mindestens einmal im Kalenderjahr) die Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben. Nur so zahlt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zu dem Festzuschuss einen Bonus

 

Hier können Sie sich eine Pdf-Datei über das Bonusheft herunterladen ...

Je nach Zeitraum erhöht sich der Bonus:

mit den Dokumentationen der letzten 5 Jahre erhalten Sie:        70 % Bonus

mit den Dokumentationen der letzten 10 Jahre erhalten Sie:      75 % Bonus

(Das laufende Kalenderjahr wird dabei nicht berücksichtigt)

Achtung! Fehlt nur ein Stempel im Heft, gilt die Bonusregelung nicht mehr. In diesem Fall fängt die 5-Jahresfrist neu an ...

Sollten Sie kein Bonusheft besitzen, stellen wir Ihnen gerne eines aus

Bestehen noch weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Gut zu wissen:

Wahrgenommene Termine können nachgetragen werden, doch z. B. bei einem Wechsel des Zahnarztes oder Schließung der Praxis kann eine nachträgliche Dokumentation schwierig werden, daher ist es besser, bei der Vorsorgeuntersuchung gleich das Bonusheft vorzulegen.

 

auch noch gut zu wissen:

Das elektronische Bonusheft kommt ...

Hier einige Vorteile des elektronischen Bonusheftes:

  • Sie brauchen kein papierbasiertes Dokument bei sich führen
  • Vermeidung von Verlust oder Nichtauffinden des Bonusheftes
  • Bonuseinträge sind für die Praxis und Versicherte stets aktuell einsehbar und müssen nicht mehr aufwändig recherchiert werden
  • Ihr Bonusheft wird auf sicheren Servern mit Standorten in Deutschland gesichert
  • Nachtragungen werden vermieden
  • Bonushefte können in Vertretung geführt werden (z. B. Eltern für ihre Kinder oder Angehörige für Pflegebedürftige)