Bonusheft

also nicht vergessen!
Das Bonusheft ...
... ist unbezahlbar für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne, gleichzeitig spart es bares Geld, sollte in Zukunft Zahnersatz nötig sein
... enthält die Dokumentation der jährlichen Vorsorgeuntersuchung (von der Krankenkasse übernommen werden 2 Kontrollen pro Jahr)
... dient den gesetzlichen Krankenkassen als Nachweis, dass regelmäßig (d.h. mindestens einmal im Kalenderjahr) die Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen wurde. Nur so zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zu dem Festzuschuss einen Bonus.
Je nach Zeitraum erhöht sich der Bonus:
Dokumentation der letzten 5 Jahre - 20 % Bonus
Dokumentation der letzten 10 Jahre - 30 % Bonus
(Das laufende Kalenderjahr wird dabei nicht berücksichtigt)
Achtung! Fehlt nur ein Stempel im Heft gilt die Bonusregelung nicht mehr. In diesem Fall fängt die 5-Jahresfrist neu an ...
Sollten Sie kein Bonusheft besitzen, stellen wir Ihnen gerne eines aus
Bestehen noch weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Gut zu wissen:
Wahrgenommene Termine können nachgetragen werden, doch z. B. bei einem Wechsel des Zahnarztes oder Schließung der Praxis kann eine nachträgliche Dokumentation schwierig werden, daher ist es besser, bei der Vorsorgeuntersuchung gleich das Bonusheft vorzulegen.