Härtefallregelung bei Zahnersatz für Geringverdiener, Mittellose und Studenten

Sollten Sie Geringverdiener, mittellos oder Student sein, brauchen Sie nicht auf Zahnersatz verzichten. Eventuell fallen Sie unter die Härtefallregelung. Das heißt, dass der von Ihnen zu tragende Eigenanteil für Zahnersatz für Sie finanziell unzumutbar ist und Sie daher Anspruch auf den Doppelten Festzuschuss haben.

Bei dem Doppelten Festzuschuss übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten für Zahnersatz (Regelleistung)

Das gilt bei Bezug von

  • BAföG
  • Bürgergeld (ehem. Sozialhilfe, Hartz 4)
  • Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung 
  • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt

Außerdem anspruchsberechtigt für die Härtefallregelung in 2024 sind Personen, die unter den nachfolgenden Verdienstgrenzen liegen:

  • Alleinstehende:                                   1.414,00 EUR
  • mit einem Angehörigen:                      1.944,25 EUR (+ 530,25 EUR)
  • und für jeden weiteren Angehörigen:   + 353,50 EUR

 

Wichtig:

Sollte Ihre Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten sein, können Sie ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen, der individuell durch die Krankenkasse berechnet wird (sogenannte "gleitende Härtefallregelung"). Der höhere Festzuschuss ist in diesen Fällen abhängig von Ihrem Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes.

Tipp: Wenn Sie nah an den Einkommensgrenzen im Jahr 2023 liegen, sollte Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen

(Angaben ohne Gewähr)

(Quelle:Haufe.de)